1.
Vorwort
Das Hygienemanagement stellt für die Dirk ROSSMANN GmbH eine wichtige Rolle bei der Eindäm-mung der Ausbreitung von Epidemien / Pandemien dar.
Die folgenden Regelungen gelten für Dauer der Abteilungsveranstaltung „Azubi Club Days 2026 “ , Abteilung Human Ressources der Dirk ROSSMANN GmbH.
2.
Grundsätzliches
Das Risiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 besteht weiterhin, ebenso wie für andere Atemweg-serkrankungen wie Grippe oder RSV. Es empfiehlt sich, grundlegende Schutzmaßnahmen wie re-gelmäßiges Händewaschen, Husten- und Niesetikette, das Meiden unnötiger Kontakte bei Krank-heitssymptomen beizubehalten, sowie Desinfektionsmittel bereitzuhalten. Alle sollten eigenver-antwortlich die AHA+L-Regeln einhalten, ihr persönliches Infektionsrisiko einschätzen und bei Symptomen auf eine Teilnahme verzichten und ärztlichen Rat suchen.
3.
Persönliche Hygiene
Seit dem 27.02.2020 gelten unternehmensweit die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Hy-gieneregeln für alle Mitarbeiter. Diese Regeln sollten im Detail allen Mitarbeitern per E-Mail und Aushang bekannt gemacht worden.
4.
Infektionsschutz
Bei der Durchführung Veranstaltung „Azubi Club Days 2026“ sind Maßnahmen zum Infektions-schutz zu treffen:
Räumliche Maßnahmen
-Die Einhaltung der bekannten Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Institutes; diese Empfehlungen sollten allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen zu Beginn der Veranstaltung ( z.B. durch Aushang am Eingang) bekannt gemacht werden.
-Für die Veranstaltung ist eine Räumlichkeit mit geeigneten Flächen auszuwählen.
-Der Veranstaltungsbereich sollte regelmäßig durch Öffnen von Fenstern / Toren gelüftet (Stoß- bzw. Querlüften) werden können.
Schutz-/Hygienekonzept Dirk Rossmann GmbH – ACD 2026 - 2 - Stand: 13.02.2026
-In Sanitärräumen sollten ausreichend Seife und Papierhandtücher für die Handhygiene vor-handen sein.
-Bereitstellen von Desinfektionsmitteln an verschiedenen Stellen.
Organisatorische Maßnahmen
-Empfehlung an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen geben, aktiv an Infektionsschutzmaß-nahmen mitzuwirken.
-Unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger wird bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten empfohlen, für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kon-takte zu vermeiden.
-Die Kontaktdaten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind zu erfassen. Die Teilnehmerlis-ten sollten bis drei Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt werden.
-Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske für die Teilnehmer.
-Die Einhaltung aller beschriebenen Maßnahmen ist durch die Veranstaltungsleitung zu kon-trollieren.
5.Interne Meldepflicht, Umgang mit infizierten Personen
Wenn ein Infektions-Verdachtsfall bei Teilnehmer/-innen oder dem Funktionspersonal vorliegt (auch im persönlichen oder privaten Umfeld), ist eine unverzügliche Meldung an die zuständige Führungskraft erforderlich.
6.Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber steht in ständigem Kontakt zu den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebs-ärzten, sowie den betrieblichen Interessensvertretungen.
Zusätzlich zu den regulären Betriebsarztterminen besteht die Möglichkeit, z.B. zu individuellen Fra-gen oder zur Einschätzung des eigenen gesundheitlichen Risikos, mit dem betriebsärztlichen Dienst in Kontakt zu treten.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind über dieses Schutz- und Hygienekonzept in Kenntnis zu setzen.
Burgwedel, 13.02.2026
Stephan Kempkens
Leitung Beauftragte / Organisation
Gesundheit·Umwelt·Sicherheit [G·U·S]